Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) am 19. Dezember 2025 vom Bundestag beschlossen

Eine Gruppe von medizinischem Personal diskutiert intensiv an einem Tisch in einem Krankenhausrundgang.
Foto: Getty Image

Pflegefachpersonen sind hoch qualifiziert – dürfen vieles, das sie gelernt haben, aber bislang trotzdem nicht eigenständig in der Praxis anwenden. Das ändert sich mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege. Pflegefachpersonen werden künftig neben Ärztinnen und Ärzten eigenverantwortlich heilkundliche Leistungen erbringen, zum Beispiel bei der Versorgung chronischer Erkrankungen und im Bereich der Prävention und Gesundheitsförderung.

 

Pflegefachkräfte haben nun größere Entscheidungsbefugnisse bei der Empfehlung und Verordnung von Hilfsmitteln und der Folgeverordnung häuslicher Krankenpflege. Ein Beispiel: bei dauerhaftem Bedarf von Inkontinenzprodukten können zukünftig Pflegefachpersonen Folgeverordnungen ausstellen. Die Wiedervorstellung bei Ärztinnen entfällt.

 

Auch die Pflege-Begutachtung durch Pflegefachpersonen wird ermöglicht. In einem Modellprojekt übernimmt die Pflegefachperson die Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit statt eines externen Gutachters.

 

Außerdem werden Pflegebedürftige und ihre Angehörige durch gezielte Beratung unterstützt und unnötige bürokratische Hürden abgebaut, zum Beispiel, indem Anträge und Formulare für Pflegeleistungen vereinfacht werden.

 

Nicht zuletzt werden Präventionsangebote ausgebaut und die Selbsthilfe gestärkt.

 

Das Gesetz ist ein Meilenstein, denn es stärkt die Pflegefachpersonen und reduziert Bürokratie. Es wird so den Alltag für die Menschen mit Pflegebedarf entscheidend verbessern und auch dazu beitragen, die Versorgung in der Fläche zu stärken. Entscheidend wird nun die Umsetzung sein. Die neuen Befugnisse werden nun in Verordnungen und Richtlinien konkretisiert und müssen mit klaren Strukturen und verlässlichen Qualifikationswegen hinterlegt werden.

 

Das Gesetz wurde am 19. Dezember 2025 vom Bundestag beschlossen, Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums.

 

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