Modernisierung des Pflegeberufs
Keine Entscheidung mehr über die Pflege ohne die Pflege
Am 14. Februar 2026 ist die Verordnung über die Beteiligung der maßgeblichen Organisationen der Pflegeberufe auf Bundesebene in Kraft getreten. Sie benennt den Deutschen Pflegerat (DPR) als maßgebliche Organisation und bestimmt, in welchen Verfahren seine Mitwirkung vorgesehen ist und wie diese erfolgen soll. Damit werden endlich verbindliche und transparente Regeln für die Einbindung der Pflege in bundespolitische Entscheidungsprozesse geschaffen.
Die neue Verordnung schafft erstmals eine verbindliche Grundlage dafür, dass die Expertise der Pflegeberufe strukturiert und nachhaltig in Entscheidungsprozesse auf Bundesebene einbezogen werden muss. Pflegefachpersonen nehmen eine zentrale Rolle im Gesundheitswesen ein – sowohl in der direkten Versorgung als auch in der Weiterentwicklung von Qualitätsstandards, Versorgungsstrukturen und berufspolitischen Rahmenbedingungen. Die systematische Einbindung der Pflege sorgt für mehr Praxisnähe, Transparenz und Fachlichkeit bei gesundheitspolitischen Entscheidungen.
Die Verordnung stärkt somit nicht nur die Selbstverwaltung und Professionalisierung der Pflege, sondern leistet auch einen wichtigen Beitrag zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen und zukunftsfesten Versorgung. Sie ist ein klares Signal: Pflege wird gehört – und noch wichtiger, Pflege gestaltet mit.
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