Gute Strukturen entstehen nicht von selbst, sie brauchen Planung

Zwei Frauen überqueren eine Straße vor einem Haus mit Apothekenzeichen, während sie Einkäufe in einem Trolley transportieren.
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Die Herausforderungen im Bereich der pflegerischen Versorgung sind enorm und steigen weiter. Insbesondere die Versorgungsstrukturen vor Ort, also in den Kommunen, stehen im Mittelpunkt des Geschehens. Denn nur wenn sie passen, ist für Menschen mit Pflegebedarf ein Leben bei gleichzeitig größtmöglicher Selbstbestimmtheit und Selbstständigkeit möglich.

 

Um das zu gewährleisten gilt es, besonders im Bereich der Kommunen eine zielgruppengesteuerte und koordinierte Beratungs- und Versorgungsstruktur aufzubauen. Dies wiederum braucht eine gute kommunale Pflegestrukturplanung auf aktueller Datengrundlage. In den Bundesländern bestimmt derzeit allerdings noch eine große Heterogenität die Pflegeplanungen. Und wer plant, muss auch umsetzen und steuern können.

 

Zur Situation in den 16 Bundesländern hat die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung deshalb ein Gutachten beim IGES Institut in Auftrag gegeben.

 

Aus dem Gutachten ergeben sich folgende 5 Kernpunkte:

 

1. Mehr Verbindlichkeit und Gestaltungsmöglichkeiten der Kommunen

Gute Planung ist eine Grundlage für gute Versorgung. Und: Wer plant muss auch umsetzen können. Es darf bei der pflegerischen Versorgung nicht darauf ankommen, ob man in einer städtischen oder ländliche Region wohnt. Hier können Steuerungsinstrumente für Kommunen helfen, z.B. Zustimmungserfordernisse bei öffentlichen Förderungen, die Bereitstellung von Grundstücken oder die Beteiligung der Kommunen beim Abschluss von Versorgungsverträgen.

 

2. Mehr (personelle) Ressourcen

Für Planung und für ihre Umsetzung müssen die Kommunen ausreichend personell und materiell ausgestattet werden, langfristig finanziert und gezielt gefördert. Das setzt sowohl die Verfügbarkeit entsprechender finanzieller Mittel voraus als auch geeigneter Fachkräfte am Arbeitsmarkt. Mit zusätzlichen Aufgaben sollten immer auch zusätzliche Mittel verbunden sein.

 

3. Konkretere Vorgaben zu den Pflegeplanungen durch die Länder

Unterschiedliche Regelungen auf Landesebene und fehlende Vorgaben schaffen Unsicherheiten, erschweren eine konsistente Umsetzung und die Vergleichbarkeit zwischen den Regionen. Die landesrechtlichen Vorgaben der Planwerke sollten einheitlicher und konkreter formuliert werden: z.B. bei den Versorgungarten, beim Planungshorizont oder bei Einbeziehung ehrenamtlicher Strukturen. Das erleichtert auch landkreisübergreifende Planungen. Auch Arbeitshilfen und Leitlinien zur Orientierung und/oder eine zentrale Institution auf Länderebene können die Kommunen gezielt unterstützen.

 

4. Bessere Verfügbarkeit von (kleinräumigen) Daten der Kranken- und Pflegekassen als notwendige Planungsgrundlage

Die Kommunen benötigen von den Pflegekassen die Daten zur bestehenden Versorgung in ihrem Gebiet möglichst kostenfrei. Eine bessere Datenbereitstellung für kommunale Pflegestrukturplanungen ist auch schon Teil des Entwurfs des Pflegekompetenzgesetzes. Digitalisierung und KI ermöglichen zudem eine effizientere Planung durch schnellere Datenanalysen und Visualisierungen.

 

5. Hoher Stellenwert der regionalen und fachlichen Vernetzung und Zusammenarbeit

Die kommunale Pflegestrukturplanung sollte ein wesentlicher Teil einer integrierte Sozialplanung für familienfreundliche und altersgerechte Städte und Gemeinden sein. Wichtige Themen sind Wohnen, Verkehr, Einkauf, ärztliche Versorgung, Bewegung und Sport, Geselligkeit und Unterhaltung, Kultur und Bildung. Gemeinsame Projekte und Netzwerke zwischen Kommunen stärken Synergien, insbesondere in ländlichen Gebieten. Und ein regelmäßiger Austausch zwischen Sozialplanerinnen und Sozialplanern auf kommunaler-, Landes- und Bundesebene, auch digital, fördert den Wissenstransfer und die Zusammenarbeit.

 

Das Gutachten finden Sie hier.

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