Personalbemessung in der vollstationären Pflege

Seit dem 1. Juli 2023 gibt es für vollstationäre Pflegeeinrichtungen bundesweit geltende Personalschlüssel. Je Pflegegrad wird dabei der Bedarf an Pflegekräften in drei unterschiedlichen Qualifikationsniveaus ausgewiesen (§ 113c Abs. 1 Elftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB XI). Hintergrund ist die Personalbedarfsbemessungsstudie, deren Ergebnisse Mitte 2020 veröffentlicht wurden.

 

Antworten auf Fragen zur Verbindlichkeit der bundesweit geltenden Personalschlüssel, zur darüberhinausgehenden Mehrpersonalisierung oder zur Personal- und Organisationsentwicklung hat das Pflegenetzwerk Deutschland veröffentlicht.

 

Ausblick

 
Derzeit wird mit einem Modellprogramm die Anpassung der Arbeitsabläufe in der vollstationären Langzeitpflege auf eine qualifikations- und kompetenzorientierte Arbeitsorganisation erprobt (§ 8 Abs. 3b SGB XI). Ein Ziel dabei ist es, anhand der Erfahrungen in den Modelleinrichtungen auch konkrete Arbeitshilfen zu entwickeln, die Pflegeeinrichtungen bei ihren Umsetzungsprozessen unterstützen. Im Vorfeld dieser Ergebnisse wurde ein sogenanntes Vorbereitungskonzept entwickelt und Ende September durch den Spitzenverband Bund der Pflegekassen veröffentlicht.

 

Tipp: Umsetzung mit GAP

 
Auch bei meinem Projekt „Gute Arbeitsbedingungen in der Pflege“ (GAP) erhalten vollstationäre Pflegeeinrichtungen von speziell geschulten Coaches wertvolle Tipps für die Vorbereitung zur Umsetzung der Personalbemessung. Hierbei profitieren Sie durch die Nutzung von Fördermitteln nach § 8 Abs. 7 SGB XI von einer bis zu 50%igen Ko-Finanzierung der Coaching-Kosten (maximal 7.500 €). Kleinere Einrichtungen erhalten eine bis zu 70%ige Ko-Finanzierung ihrer Coaching-Kosten (maximal 10.000 €). Wenden Sie sich also gern an die „Geschäftsstelle GAP“ und besprechen, wann Sie mit Ihrem Projekt beginnen möchten.

 
Telefon: 040 254078 77 oder
E-Mail an info@gap-pflege.de

 

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