Entlastungsbetrag endlich nutzbar machen
Der Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat kann für Angebote genutzt werden, die im Alltag für Entlastung sorgen: Neben Hilfen im und um den Haushalt sind vor allem Betreuungsleistungen, also z. B. das Spazierengehen, Vorlesen oder andere Unternehmungen mit Menschen mit Pflegebedarf vom Leistungsumfang umfasst.
Immer wieder schildern Menschen mit Pflegebedarf jedoch, dass der Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat verfällt, weil es zu wenig Anbieter gibt. Die wiederum sagen, die Hürden für die Anerkennung seien viel zu hoch.
Dabei kann gerade eine Vielfalt von alltagsentlastenden Angeboten ein wichtiger Baustein sein, damit Menschen mit Pflegebedarf möglichst lange in ihren eigenen vier Wänden bleiben und ihren Alltag möglichst selbstständig organisieren können.
Und es gibt es auch positive Beispiele: mehrere Bundesländer haben zum Beispiel eine anerkennungsfähige Nachbarschaftshilfe ermöglicht. Damit sinken die Schwellen für die Anerkennung und die Zahl der verfügbaren Angebote steigt. Das ist gut für die Menschen mit Pflegebedarf, aber auch für alle anderen Einwohnerinnen und Einwohner einer Kommune.
Die Pflegebevollmächtigte Claudia Moll hat deshalb die Bundesländer aufgefordert: „Gehen Sie hierzu untereinander in einen konstruktiven Austausch und profitieren Sie von den Erfahrungen und Erkenntnissen, die bereits gesammelt wurden. Die Zahl der Pflegebedürftigen wird steigen und somit auch der Bedarf an solchen Angeboten. Es braucht daher praktikable und rasch verfügbare Angebote – und weniger zertifizierte, überqualifizierte Gebäudereiniger.“
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Beratung und Hilfe für Menschen mit Pflegebedarf und ihre Angehörigen
Sie haben Fragen zur Pflege, sind selbst pflegebedürftig oder pflegen einen Angehörigen? Als Ratsuchende können Sie sich an viele unterschiedliche Institutionen wenden. Wir möchten Ihnen einige davon vorstellen.