Entlastungsbetrag kaum alltagstauglich
Ab Pflegegrad 1 haben Pflegebedürftige Anspruch auf den Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro. Doch nur 20 % der Berechtigten nutzen ihn auch. Woran das liegt? – Das zeigt dieses Video des Sozialverbands VdK https://www.youtube.com/watch?v=Clq9qjau-hM.
Deshalb brauchen wir endlich weniger Bürokratie und ein flexibel einsetzbares Entlastungsbudget, das neben vielen anderen Pflegeleistungen auch den Entlastungsbetrag umfasst. Dafür setze ich mich ein!“
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Beratung und Hilfe für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen
Sie haben Fragen zur Pflege, sind selbst pflegebedürftig oder pflegen einen Angehörigen? Als Ratsuchende können Sie sich an viele unterschiedliche Institutionen wenden. Wir möchten Ihnen einige davon vorstellen.