Kommunale Pflegeplanung: wichtige Grundlage für die Gestaltung der pflegerischen Infrastruktur

Die Pflege steht vor einer riesigen Herausforderung. Wir werden nie wieder so viele Pflegekräfte haben wie jetzt, aber sicher mehr Menschen mit Pflegebedarf.

 
Die Folgen für Menschen mit Pflegebedarf können immens sein. Welche Bedingungen werden sie künftig vorfinden? Können sie an ihrem vertrauten Lebensort in die Gemeinschaft integriert bleiben und die dafür benötigte professionelle und vor allem auch ehrenamtliche Unterstützung erhalten? Das hängt von vielen Faktoren ab, entscheidend aber auch von den Kommunen.

 
Viele Kommunen nehmen sich dieser Aufgabe schon an. Sie finden innovative und mutige Lösungen zur Anpassung an bestehende und künftige Bedarfe. Das zeigt: Mit einer sozialraumorientierten Infrastruktur ist es möglich, Pflege und Betreuung, medizinische und hauswirtschaftliche Versorgung, alternative Wohnformen, Mobilität und die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft vor Ort sicherzustellen. Neben den notwendigen professionellen Angeboten kommt dabei auch dem zivilgesellschaftlichen Engagement, allem voran der Nachbarschaftshilfe, eine riesige Bedeutung zu.

 
Kommune ist aber nicht gleich Kommune. Lösungen, die in Flächengemeinden Sinn machen, lassen sich nicht ohne weiteres auf Großstädte übertragen. Unterschiedliche Alters- und Einkommensstrukturen und nicht zuletzt in der Vergangenheit getroffene Entscheidungen müssen neben vielen anderen Punkten individuell berücksichtigt werden. Passgenaue und nachhaltig zukunftsfähige Lösungen lassen sich daher nur mit einer guten Datengrundlage und Pflegeplanung finden.

 
Die Pflegebevollmächtigte hat deswegen im Oktober 2024 im Wege eines Vergabeverfahrens ein Gutachten in Auftrag gegeben, das einen Überblick über die von Bund, Ländern und Kommunen gewählten Ansätze zur Pflegeplanung und ihre Umsetzung bieten wird. So können gute Beispiele in die Fläche getragen werden und Länder und Kommunen erhalten eine Möglichkeit zum Abgleich ihrer eigenen Maßnahmen und Planungen. Das Gutachten wird voraussichtlich im Frühjahr 2025 vorliegen.

 

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