Qualität muss sichtbar sein!

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen müssen sich darauf verlassen können, dass die Qualität der Pflege stimmt. Dazu brauchen Sie verlässliche, leicht zugängliche und vor allem umfassende Informationen. Aber auch Pflegeeinrichtungen benötigen diese Daten. Die Vielzahl der Einrichtungen, die (auch in der Pandemie!) hervorragende Arbeit leistet, hat Anspruch darauf, dass das auch sichtbar wird. Und wo Verbesserungsmöglichkeiten oder sogar echte Schwachstellen sind, wird durch frei zugängliche Informationen ein Wettbewerb um gute Pflege möglich. Das ist im Interesse aller.

 

Die Qualität stationärer Pflegeeinrichtungen wird dabei im Wesentlichen von zwei Seiten geprüft: den für die Heimaufsicht zuständigen Behörden der Länder und den Medizinischen Diensten, die im Rahmen eines bundesweit einheitlichen Qualitätssystems arbeiten. Die beiden Prüfsysteme sollen sich ergänzen.

 

Während jedoch die Daten des bundesweiten Qualitätssystems transparent online veröffentlicht werden, ist das bei den Informationen, die die Heimaufsichten erheben, allzu oft nicht der Fall. In den meisten Bundesländern werden sie nicht veröffentlicht oder können nur in den Einrichtungen selbst erfragt werden. Das reicht jedoch nicht aus, weder um Pflegebedürftige vor schlechter Pflege zu schützen, noch um einen Qualitätswettbewerb anzuregen. Die Pflegebevollmächtigte hat die betreffenden Länder deshalb aufgefordert, umfassend für Transparenz zu sorgen. Einige Bundesländer zeigen ja, dass es möglich ist.

 

Der Bund hat bereits 2019 mit dem neuen Qualitätssystem in der Pflege ein umfassendes System umgesetzt, das den Spagat schafft: keine unnötige Bürokratie, echte Beratung statt Kontrolle und vor allem Transparenz darüber, wo gute Pflege geleistet wird!

 

Die Vorteile des neuen Qualitätssystems im Detail:

 

Echter Qualitätswettbewerb
  • Gesicherter und fairer Qualitätsvergleich durch Indikatorenvollerhebung und Qualitätsbeurteilung durch eine neutrale Stelle.
  • Differenzierte Bewertung eventueller Auffälligkeiten und Qualitätsdefizite danach, ob diese tatsächlich zu einem Versorgungsmangel oder –risiko für die Pflegebedürftigen führen.
  • Gleichwertige Darstellung positiver Ergebnisse und Schwächen.
  • Keine Abwertung durch einzelne, individuelle Fehler, die nie ganz auszuschließen sind.
Keine unnötige Bürokratie
  • Erfassung der für die Qualität der Pflege tatsächlich relevanten Daten - keine Datenerhebung nur für die Prüfer!
Gelebtes Qualitätsmanagement
  • Kontinuierliche Verbesserungsprozesse im Rahmen des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements durch regelmäßige Erhebung von Ergebnisindikatoren und unmittelbare Überprüfung und Weiterentwicklung der eigenen Qualitätsziele.
Beratung statt Kontrolle
  • Ankündigung der Qualitätsprüfungen grundsätzlich einen Tag vorher – Abkehr von der Misstrauenskultur vorheriger Prüfungen.
  • Verstärkter Beratungsauftrag der Prüfdienste: Verpflichtende Abschlussgespräche zu Stärken und Schwächen der Einrichtung unmittelbar nach der Prüfung. Einrichtungen bekommen darin qualifizierte und zielgenaue Hinweise zur Weiterentwicklung ihrer Qualität.

 

Stärkung der Pflegefachlichkeit - Ergebnisqualität zählt
  • Konsequente Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes, da das neue Qualitätssystem auf eine Stärkung der Selbstständigkeit der Bewohner zielt.
  • Die tatsächliche Pflege-Arbeit steht im Mittelpunkt: statt der Dokumentation wird das Ergebnis der Pflege geprüft.
  • Fachlicher Dialog hat in der Qualitätsprüfung denselben Stellenwert wie die schriftliche Dokumentation.
  • Stärkung der Eigenverantwortung der Mitarbeiter durch fachlichen Dialog. Mitarbeiter werden unterstützt, ihr eigenes Handeln qualifiziert zu reflektieren.
Gute Qualität wird belohnt
  • Externe Qualitätsprüfungen nur noch alle 2 Jahre, wenn für die Einrichtung ein hohes Qualitätsniveau nachgewiesen ist.

 

Umfassende Transparenz

 

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