Rechtspraxis und Rechtsprechung bei Miet- und Bewohnerverträgen – Mehr Verbraucherschutz für Menschen mit Pflegebedarf
Die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung Claudia Moll hat bei der Wirtschaftskanzlei FPS ein Gutachten über relevante Rechtspraxis und Rechtsprechung bei Miet- und Bewohnerverträgen in Einrichtungen mit ambulanten und stationären Pflegeleistungen beauftragt. Es geht um dringende Änderungsbedarfe, für mehr Transparenz und Schutz der Menschen mit Pflegebedarf in den unterschiedlichen Wohnformen. Große Unterschiede zwischen den in der Praxis verwendeten Verträgen rühren gerade aus den einrichtungsspezifischen ambulanten oder stationären Betriebskonzepten.
Das Gutachten zeigt die komplexe Landschaft der zivilrechtlichen Verträge zwischen Einrichtungen mit ambulanter bzw. stationärer Pflege und deren Bewohnerinnen oder Mietern auf, ausgehend vom vermietenden Grundstückseigentümer, über den betreibenden Hauptmieter bis hin zu den zu versorgenden Bewohnerinnen bzw. Wohnungsmietern. Klar benannte werden die praktische Abhängigkeit und die Informationsasymmetrie. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie zulässige und unzulässige Vertragsklauseln in Pflegeverträgen werden untersucht und bestehende Rechtsprechung im Kontext des Verbraucherschutzes dargestellt.
Für die anstehende Reform des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) gibt das Gutachten ebenso wichtige Handlungsempfehlungen, wie zu den besonderen Herausforderungen der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen in ihrem Alltag, ihrem Schutzbedürfnis und dem Problem der Rechtsmittelfähigkeit. Gerade in Krisenfällen des Betreibers muss zukünftig den oftmals negativen Auswirkungen auf die Menschen mit Pflegebedarf entgegengewirkt werden. Die Pflegebevollmächtigte freut sich auf die Debatte. Das Gutachten kann hier abgerufen werden.
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Beratung und Hilfe für Menschen mit Pflegebedarf und ihre Angehörigen
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