Stand zur Vereinbarung im Koalitionsvertrag, eine rechtssichere Grundlage für die sogenannte 24-Stunden-Betreuung zu schaffen
Bundesweit werden viele tausend Pflegebedürftige zu Hause von meist osteuropäischen Frauen (sogenannten „Live-Ins“) betreut, die in der Regel in den Haushalten der Pflegebedürftigen wohnen. In diesen Betreuungsarrangements werden aber nicht selten wichtige arbeitsrechtliche Vorgaben zum Schutz der Live-Ins ignoriert. Der Koalitionsvertrag der laufenden Legislaturperiode sieht deshalb vor: „Wir gestalten eine rechtssichere Grundlage für die 24-Stunden-Betreuung im familiären Bereich.“. Eine Arbeitsgruppe aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Stab der Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege hat sich deshalb in den letzten 2 Jahren eingehend mit der Umsetzung dieser Vereinbarung beschäftigt und verschiedene Ansätze - auch aus anderen europäischen Ländern - geprüft. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass eine rechtssichere Grundlage für die Beschäftigung der Live-Ins nur in Form einer regulären Anstellung bei Agenturen oder Haushalten umsetzbar ist.
Um den betroffenen Haushalten eine Perspektive zu bieten und die aktuelle Situation zu verbessern, sollte unter Berücksichtigung geltender arbeitsrechtlicher Handlungsspielräume eine Erprobung entsprechender Lösungsansätze mit täglichen Arbeitszeiten von bis zu 12 Stunden an maximal sechs Tagen pro Woche unter Wahrung des Gesundheitsschutzes der Betreuungskräfte ermöglicht werden. Damit soll zum Schutz der Betreuungskräfte die derzeit nicht auszuschließende Praxis einer Rund-um-die-Uhr-Versorgung durch eine Live-In eingedämmt werden. Konkret ist vorgesehen, für Menschen mit Pflegebedarf gemischte Lösungsansätze zu entwickeln, welche die Live-In-Betreuung mit bestehenden professionellen Betreuungs- und Pflegeangeboten sowie der Versorgung durch An- und Zugehörige kombinieren und die Live-Ins wirksam entlasten.
Ein solches Angebot zur Verbesserung der Situation der Live-Ins und der Haushalte der Pflegebedürftigen sowie ihrer Angehörigen ist bereits auf deutliches Interesse im Länderkreis gestoßen, bedarf aber noch weiterer Mitarbeit der Sozialpartner und der Länder. Sinnvoll ist etwa, die konkrete Datenlage zu den Live-Ins in Deutschland weiter auszubauen. Zudem bedarf der skizzierte Vorschlag der Zustimmung der Ressorts bzw. Koalitionspartner, um beispielsweise in Form einer gesetzlichen Regelung für ein Modellprogramm umgesetzt werden zu können. An einer mehrheitlich unterstützten Lösung für faire Arbeitsbedingungen für Betreuungskräfte, mit einer engen Begleitung für Pflegebedürftige und deren Angehörige sowie einer bedarfsgerechten Versorgung für die Pflegebedürftigen muss deshalb ggf. auch über die Legislaturperiode hinaus noch weitergearbeitet werden.
Den Abschlussbericht der Arbeitsgruppe finden Sie hier.
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Beratung und Hilfe für Menschen mit Pflegebedarf und ihre Angehörigen
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