Vorsicht bei der sogenannten 24-Stunden-Betreuung

Wir wissen: Die allermeisten pflegebedürftigen Menschen wünschen sich, so lange wie möglich in ihrer eigenen Häuslichkeit leben zu können. Um dies zu realisieren, nutzen nicht wenige Haushalte die Unterstützung von osteuropäischen Betreuungskräften, die für eine bestimmte Zeit mit ihnen unter einem Dach wohnen. Unzählige darauf spezialisierte Vermittlungsagenturen bieten hier ihre Dienste an. Aber viele wissen nicht oder ignorieren, dass ein Großteil dieser Betreuungssettings insbesondere wegen der tatsächlichen Arbeitsbedingungen nicht mit deutschem und europäischem Recht vereinbar ist (u.a. Arbeitszeitgesetz, Mindestlohngesetz ). Niemand darf, kann und soll 24 Stunden arbeiten.

 

Hier ist also Vorsicht geboten – denn der Teufel steckt wie so oft im Detail: Wie genau ist das Vertragsverhältnis konzipiert? Sind Arbeits- und Ruhezeiten realistisch abgebildet? Wie sind die Bereitschaften als Arbeitszeiten geregelt? Wie ist die Betreuungskraft versichert? Und und und…. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sind in aller Regel auf sich allein gestellt, wenn es zu Problemen beispielsweise mit der Pflegequalität, der sprachlichen Verständigung oder der Bezahlung kommt. Unter anderem geben die Verbraucherzentralen hier inzwischen wichtige Hinweise und Hilfestellungen.

 

Die Politik hat das Dilemma zwischen fairen Arbeitsbedingungen, guter Betreuung, guter Pflege und Finanzierbarkeit erkannt. Daher enthält der Koalitionsvertrag den Auftrag, für die 24-Stunden-Betreuung zu Hause eine rechtssichere Grundlage zu schaffen. Konkret arbeitet die Pflegebevollmächtigte derzeit gemeinsam mit den zuständigen Ministerien an einer politischen Entscheidungsgrundlage für faire Arbeitsbedingungen im häuslichen Umfeld und die Einbindung der Pflegeversicherung.

 

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