Vorsicht bei der sogenannten 24-Stunden-Betreuung
Wir wissen: Die allermeisten pflegebedürftigen Menschen wünschen sich, so lange wie möglich in ihrer eigenen Häuslichkeit leben zu können. Um dies zu realisieren, nutzen nicht wenige Haushalte die Unterstützung von osteuropäischen Betreuungskräften, die für diese Zeit mit ihnen unter einem Dach wohnen. Unzählige darauf spezialisierte Vermittlungsagenturen bieten hier ihre Dienste an. Branchenkenner sind jedoch der Auffassung, dass ein Großteil der Pflegesettings der sogenannten 24-Stunden-Betreuung insbesondere wegen der tatsächlichen Arbeitsbedingungen nicht mit deutschem Recht vereinbar ist (u.a. Arbeitszeitgesetz, Mindestlohngesetz ).
Hier ist also Vorsicht geboten – denn der Teufel steckt wie so oft im Detail: Wie genau ist das Vertragsverhältnis konzipiert? Sind Arbeits- und Ruhezeiten realistisch abgebildet? Wie sind die Rufbereitschaften geregelt? Wie ist die Betreuungskraft versichert? Und und und…. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sind in aller Regel auf sich allein gestellt, wenn es zu Problemen beispielsweise mit der Pflegequalität, der sprachlichen Verständigung oder der Bezahlung kommt. Unter anderem Verbraucherzentralen geben inzwischen dazu Hinweise und Hilfestellungen.
Die Politik hat das Dilemma zwischen fairen Arbeitsbedingungen, guter Pflegequalität und Finanzierbarkeit erkannt. Der Koalitionsvertrag enthält deshalb den Auftrag, für die 24-Stunden-Betreuung zu Hause eine rechtssichere Grundlage zu schaffen. Dies ist dringend geboten und muss schnell angegangen werden. Gleichzeitig gilt es, verbindliche Vorgaben und mehr Transparenz für Vermittlungsagenturen zu regeln. Handlungsleitend muss dabei sein, weder gut funktionierende Pflegesettings zu zerstören, noch ausbeuterische Arbeitsbedingungen zu akzeptieren. Das scheint die Quadratur des Kreises – aber angepackt werden muss es dennoch.
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Beratung und Hilfe für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen
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