Beteiligungsrechte überall umsetzen

Nichts über uns ohne uns. Dieser Grundsatz hat eine lange Tradition, nicht nur in der Behindertenbewegung, sondern auch in der politischen Entscheidungsfindung. Denn die Beteiligung betroffener Gruppen an einer Entscheidung oder zumindest bei der Entscheidungsfindung macht diese schlicht besser.

 
Das gilt auch in der Pflege. Um sie konsequent an den Wünschen, Bedarfen und Interessen der Menschen mit Pflegebedarf und ihrer Angehörigen auszurichten, müssen diese in die Entscheidungen und Planungen einbezogen werden: in die kommunale Pflegeplanung aber auch in Gesetzgebungsverfahren und in die Ausgestaltung des Leistungsumfangs der Pflegeversicherung.

 
Im Qualitätsausschuss Pflege hat der Gesetzgeber dazu aktuell noch einmal die Voraussetzungen für Transparenz und eine effektive Beteiligung verbessert: die Sitzungen werden nun im Internet übertragen und die auf Bundesebene maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe pflegebedürftiger und behinderter Menschen werden künftig professionell durch eine Referentenstelle unterstützt.

 
Das ist ein wichtiger Schritt. Denn Beteiligung funktioniert nur dann, wenn in einem Gremium eine beteiligungsfreundliche Kultur herrscht. Wenn man auch hören will, was die Betroffenen zu sagen haben.

 
Weitere Gremien und Themen müssen diesem Beispiel folgen, zum Beispiel die Landespflegeausschüsse, die Zulassung von Digitalen Pflegeanwendungen (DiPA) oder Rahmenverträge und ­empfehlungen über die pflegerische Versorgung. Nicht zuletzt muss in den Kommunen die Beteiligung der Menschen mit Pflegebedarf zur Regel werden. Die Pflege ist eine Aufgabe, die alle kommunalen Bereiche betrifft und in ihnen berücksichtigt werden muss.

 

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