Mitbestimmung in der stationären Pflege: Bewohnervertretungen

Mitbestimmung ist in vielen Bereichen unserer Gesellschaft alltäglich und geschätzt. Ein bekanntes Beispiel ist die Mitbestimmung durch Betriebsräte in der Arbeitswelt. Sie vertreten die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und wirken so an der Gestaltung der Arbeitsbedingungen mit.

 

Bewohnerinnen und Bewohner in stationären Pflegeeinrichtungen können mit Hilfe von Bewohnervertretungen in ganz ähnlicher Weise ihre Lebensumstände mitgestalten. Wichtige Bereiche, in denen Bewohnervertretungen mitbestimmen können, sind z. B. die Verpflegungsplanung, die Freizeitgestaltung und die Hausordnung. Auch bei Entgelterhöhungen gibt es Beteiligungsmöglichkeiten. Die Einzelheiten dazu regeln Landesgesetze.

 

Abseits juristischer Details ist dabei vor allem eines wichtig: Die Beteiligung der Bewohnervertretungen und die Möglichkeit, damit das eigene Leben zu gestalten, haben erheblichen Einfluss auf die Lebensqualität und die Zufriedenheit der Bewohnerinnen und Bewohner. Sie tragen dazu bei, dass die stationäre Pflegeeinrichtung ein „Zuhause“ wird.

 

Gleichzeitig kann der regelmäßige und im Idealfall vertrauensvolle Austausch zwischen Einrichtungsleitung, Mitarbeitenden und Bewohnervertretung wichtige Hinweise zur Qualitätssicherung und -verbesserung in den Einrichtungen geben. Er nützt also auch der Einrichtung und den Mitarbeitenden und steigert deren Arbeitszufriedenheit.

 

Leider berichten Bewohnervertretungen trotzdem immer noch darüber, dass sie vor Ort um Anerkennung ringen müssen. Es ist deshalb ein wichtiges Ziel der Pflegebevollmächtigten Claudia Moll (MdB), die Bewohnervertretungen zu stärken: Selbstbestimmung und Eigenverantwortung dürfen nicht mit dem Einzug in eine Pflegeeinrichtung enden.

 

Die Pflegebevollmächtigte führt deshalb unter anderem in loser Folge Veranstaltungen für die Bewohnervertretungen in der Langzeitpflege durch. Nähere Informationen, die Vorträge und ein Video der Veranstaltung am 12. Juni 2023 finden Sie hier.

 

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