Foto der Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung Katrin Staffler

Die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung Katrin Staffler

Über Katrin Staffler

Katrin Staffler wurde am 4. November 1981 in Dachau geboren. Nach dem Abitur 2001 am Ignaz-Taschner-Gymnasium in Dachau studierte sie Biochemie mit dem Schwerpunkt Immunologie und klinische Chemie an der TU München. Das Studium schloss sie 2006 mit dem Master of Science ab.

 
Nach einer mehrjährigen Forschungstätigkeit am Klinikum Rechts der Isar in München arbeitete sie von 2010 bis 2015 in der Kommunikationsberatung mit Schwerpunkt Gesundheitswesen und von 2015 bis 2017 als Pressesprecherin.

 
Sie trat 2007 in die CSU ein und ist seitdem in unterschiedlichen Positionen aktiv. Seit 2017 ist Katrin Staffler Mitglied des Bundestages. Am 28. Mai 2025 wurde sie zur
Pflegebevollmächtigten bestellt.

 

Katrin Staffler ist römisch-katholisch, verheiratet und hat ein Kind.

 

Mein Leitbild

Als Pflegebevollmächtigte setze ich mich dafür ein, gleichwertige Lebensverhältnisse für Menschen mit und ohne Pflegebedarf zu schaffen. Mein zentrales Anliegen ist es, das Selbstbestimmungsrecht von Menschen mit Pflegebedarf zu wahren und zu stärken. Deshalb engagiere ich mich dafür, dass Strukturen und Angebote konsequent an den individuellen Bedürfnissen ausgerichtet werden. Mein Ziel ist es, dass Menschen mit Pflegebedarf die notwendige und bestmögliche Unterstützung erhalten: Die Versorgung und Betreuung muss verlässlich und bürokratiearm sein.

 

Im kontinuierlichen Austausch mit Menschen mit Pflegebedarf, ihren An- und Zugehörigen, Verbänden, Fachkräften sowie der Wissenschaft gewinne ich wertvolle Einblicke aus der Praxis. Diese bringe ich in die Gesetzgebung ein – parteiübergreifend, lösungsorientiert und stets mit dem Ziel, konkrete Verbesserungen im Alltag zu erreichen.

Das Amt

Das Amt der Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung wurde mit Kabinettsbeschluss Anfang 2014 geschaffen. Die Pflegebevollmächtigte wird jeweils für die Dauer einer Wahlperiode vom Bundeskabinett bestellt und durch eine interprofessionelle Geschäftsstelle bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt.

 

Die Pflegebevollmächtigte tritt für die Interessen der Menschen mit Pflegebedarf innerhalb der Bundesregierung ein und begleitet aktiv die Gesetzgebung. Die Bundesministerien und Bundesbehörden beteiligen die Pflegebevollmächtigte bei allen bundesrechtlichen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben mit Pflegebezug und unterstützen sie bei ihren Aufgaben.

Gesellschaftliche Rahmenbedingungen

Nicht nur staatliche Regelungen, sondern alle gesellschaftlichen Entwicklungen können Auswirkungen auf Menschen mit Pflegebedarf und ihre An- und Zugehörigen haben. Die Pflegebevollmächtigte analysiert die Entwicklungen und setzt sich für Weiterentwicklungen ein, die Menschen mit Pflegebedarf und ihre Teilhabe stärken. Sie hält dazu engen Kontakt mit Pflegebedürftigen, ihren pflegenden An- und Zugehörigen, den Fachkräften, den Organen der Selbstverwaltung, den Verbänden und Selbsthilfegruppen.

 

Bei der Weiterentwicklung des geltenden Rechts wirkt sie auf die Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Pflegebedarf konkret hin.